Sicherheitskonzept
Versammlung
Das Baumhausklimacamp ist eine politische Versammlung auf öffentlichem Grund und von dem Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Die Teilnahme an der Versammlung ist legal. Die Behörden dürfen eine Versammlung nur dann auflösen, wenn von ihr eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Da das nicht der Fall ist, dürfen die Behörden sie auch nicht auflösen.
Leitung der Versammlung
Die Versammlung wird von niemandem geleitet. Alle Entscheidungen über den Ablauf der Versammlung werden von den Teilnehmenden gemeinsam besprochen und gegebenenfalls von einer delegierten Person nach außen kommuniziert. Die Polizei hat keinen Grund, die Personalien von dieser Person/diesen Personen zu erfragen. Tut sie das doch, fragen wir warum, legen Widerspruch ein und lassen uns diesen schriftlich bestätigen. Innerhalb einer unaufgelösten Versammlung darf die Polizei keine Personalien nach dem Polizeigesetz feststellen, siehe etwa schon die Überschrift von Pressemitteilung Nr. 72/2015 BVerfG.
Polizeiliche Maßnahmen
Während einer laufenden, nicht aufgelösten oder verbotenen Versammlung darf die Polizei in drei Situationen Maßnahmen gegen Teilnehmende ergreifen, etwa Durchsuchungen, Platzverweise oder Ingewahrsamnahme:
- Wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt und die Polizei ohne Maßnahmen gegen einzelne Teilnehmende die Versammlung auflösen müsste. ▶️ Unsere Versammlung ist aber keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
- Wenn einzelne Teilnehmende den Ablauf einer Versammlung „gröblich stören“, kann die Polizei diese von der Versammlung ausschließen (und dann der Situation entsprechend Maßnahmen gegen sie durchführen) ▶️ Wir dulden niemanden, der die Versammlung gröblich stört.
- Wenn Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden, darf die Polizei diese verfolgen und die dafür notwendigen Maßnahmen gegen die Personen durchführen, gegen die ein Anfangsverdacht besteht. ▶️ Was wir tun, ist legal.
Im Vorfeld einer Versammlung darf die Polizei grundsätzlich nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht handeln, das heißt sie darf Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, zum Beispiel Durchsuchungen oder Identitätsfeststellungen durchführen. Diese Maßnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass die Betroffenen daran gehindert werden, an der Versammlung teilzunehmen, sie dürfen also beispielsweise nicht übermäßig lange dauern.
▶️ Von den Teilnehmenden geht keine Gefahr aus. Daher widersprechen wir der Polizei, wenn sie nach Personalien fragt, und fordern, dass uns dieser Widerspruch schriftlich bestätigt wird.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Polizei Gegenstände einbehalten will. Dies darf sie nur, wenn sie als Beweismittel für eine Straftat von Bedeutung sein könnten, oder wenn es „Gefahr im Verzug“ gibt. ▶️ Beides ist bei der Versammlung nicht der Fall.
Wenn Gegenstände in Beschlag genommen werden, bestehen wir darauf, dass ein Beschlagnahmeprotokoll angefertigt wird. Wir werden ausdrücklich Widerspruch einlegen, damit im Nachhinein nicht behauptet werden kann, wir hätten unser Einverständnis für das Einbehalten der Gegenstände erklärt. Nur dann kann im Nachhinein überprüft werden, ob die Polizei rechtens gehandelt hat oder nicht.
Verhalten gegenüber der Polizei
Alle Teilnehmenden sind ruhig und besonnen gegenüber der Polizei und anderen Menschen. Wir sind friedlich, höflich und wehren uns nicht gegen polizeiliche Maßnahmen, selbst wenn diese rechtswidrig sind. Wir machen der Polizei gegenüber keine Aussagen oder Eingeständnisse, da sie diese zur Kriminalisierung des legalen Protests benutzen könnte.
Wenn die Polizei oder andere Behörden rechtswidrig handeln, legen wir Widerspruch ein und behalten uns rechtliche Schritte vor. Wenn einzelne Beamte rechtswidrig handeln, erfragen wir die Dienstnummern und legen gegebenenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Bei groben Verstößen setzen wir uns dafür ein, dass polizeiliches Fehlverhalten durch unsere Kontakte im Landtag aufgearbeitet wird.