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Pressemitteilung des Passauer Klimacamps am 22. Juli 2021

„Nicht mit zweierlei Maß messen“

Passauer Klimacamp erstattet Anzeigen gegen Stadt und Polizei

Das Passauer Klimacamp hat sowohl gegen die Stadt Passau als auch gegen das Spezialeinsatzkommando (SEK) aus München, das diese zur Räumung des ersten Baumhausklimacamps hatte kommen lassen, Anzeige wegen „Beschädigung eines Naturdenkmals“ erstattet.

Das teilten die Klimaschützer*innen in einer Pressemitteilung mit. Darin fordern sie die Stadt dazu auf, sich auf die Überarbeitung der Zielsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu konzentrieren, anstatt „zu versuchen, Menschen davon abzuhalten, das Versagen der Stadt beim Klimaschutz öffentlich anzuprangern und Gegenvorschläge zu präsentieren“.

Ferner sei auf Empfehlung eines Anwalts hin eine Anzeige und ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gegen einen Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Passau gestellt worden. Dieser sei von einer Aktivistin des Klimacamps beobachtet worden, wie er in Zivil ohne Durchsuchungsbeschluss auf ihr Grundstück eindrang. Die dabei widerrechtlich aufgenommenen Fotos von Haus, Fahrrädern und Garten würden nun von der Kriminalpolizei gespeichert, wie diese den Betroffenen auf Anfrage mitteilte.

Obwohl strafrechtlich gravierender, empfinden die Aktivist*innen diese Verletzung der Privatsphäre und der Unverletzlichkeit der Wohnung als noch etwas weniger problematisch als die Verletzung des Naturdenkmals und der Umwelt durch Klimazerstörung. „Wir haben, als wir vom SEK abgeseilt wurden, einfach vorsichtig die Äste zur Seite geschoben – das SEK hat beim Abseilen an der gleichen Stelle (und an weiteren) mehrere große Äste einfach mit voller Absicht abgebrochen“, legt Klimaaktivist Kim Schulz (24) dar. Ein Video des Astbruchs der SEK-Beamten liegt der Redaktion vor.

„Die Stadt behauptete in einer Schmutzkampagne lange, wir hätten den besetzten Bäumen geschadet – sehr scheinheilig, da Stadt quasi die komplette, aus Naturdenkmälern bestehende Innpromenade für eine ineffiziente Flutschutzmauer plattmachen will. In diversen Schreiben attestieren sie uns nun selbst, dass ‚durch die Aktionen die Bäume nicht beschädigt‘ wurden. Eine solche Beschädigung haben aber sowohl die Stadt durch den Gebrauch von Nägeln beim Befestigen der Vogelhäuser am gleichen Baum, als auch das SEK durch seine unverhältnismäßige Grobheit bei der Räumung zu verantworten“, so Klimacamperin Juliane Diehl (20). Die Stadt solle hier nicht mit zweierlei Maß messen, sondern die Vergehen der SEK-Beamten ordnungsgemäß ahnden.


Information

Die Anzeigen wegen „Beschädigung eines Naturdenkmals“ berufen sich auf §4 der Verordnung der Stadt Passau über Naturdenkmäler – Bäume und Baumbestände (siehe: https://www.passau.de/Dox.aspx?docid=979a0bef-9718-48f7-8b04-dd902187e4b3).

Anzeige gegen Stadt: Nägel schaden Bäumen nicht unerheblich, weshalb die Naturdenkmal-Verordnung solche Beschädigungen auch unter Strafe stellt. Anzeige gegen SEK: 21-Sekunden-Video der Beschädigung: https://www.dropbox.com/sh/7kgvqjhkxqudnuv/AAA7Qh3QeGRGesjGThhjUyHxa?dl=0. Aus dem Video geht eine scheinbar absichtliche Beschädigung (weil der Ast im Weg war, gestört hat) hervor, die begangen wurde, nachdem schon alle Aktivistinnen abgeseilt waren. Es kann vom SEK erwartet werden, dass es sich auch beim Verlassen des Einsatzortes an geltendes Recht hält. Anzeige gegen Kriminalpolizei: Schon abgesehen vom Anfertigen von Fotos ist das betreten eines fremden umzäunten Grundstückes nach §123 Strafgesetzbuch (StGB) ohne Einverständnis desr Besitzerin/Eigentümerin eine Straftat. Das gilt auch für die Polizei. Der Beamte verschwand nach Anfertigen der Fotos schnell wieder und schien es darauf anzulegen, nicht gesehen zu werden. Sein Kollege wendete während der Tat das Fahrzeug, vmtl. um ein schnelles Wegfahren zu ermöglichen. Die Aktion war laut Aussage des Kriminalhauptkomissars der Kriminalpolizeiinspektion Passau (KHK Zwerenz) eine offizielle Aktion der Kriminalpolizei – wegen obiger Ausführungen laut unserer Anwälte aber eine klar rechtswidrige bzw. strafbare (also eine Straftat), die mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden kann (siehe: https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html).

Keine Beschädigung eines Naturdenkmals durch uns Zur Aussage der Stadt, wir hätten keine Bäume beschädigt, gibt es mehrere Stellungnahmen in mehreren Schreiben zu den verschiedenen Baumbesetzungen. Hier angefügt ist ein Info-Schreiben über die Einleitung eines haltlosen Ordnungswidrigkeitsverfahrens bzgl. der ersten Baumbesetzung, in dem die Stadt auf Seite 2 attestiert, der Baum sei nicht beschädigt worden, dem betroffenen Aktivisten aber vorwirft, dass der Baum bei der Besetzung „hätte beschädigt werden können“. Tja, alles könnte passieren, ist es aber nicht – denn wir passen auf Naturdenkmäler auf – im Gegensatz zur Stadt, die den Großteil der Innpromenade für eine kaum nützliche Flutschutzmauer plattmachen will.

Pressefotos: https://www.dropbox.com/sh/rjcjvnng9sfkjnu/AACoytFumwAt-XOSOjZZxRqGa?dl=0 und auf: https://passau.klimacamp.eu/impressionen

Weitere Informationen telefonisch oder auf: https://passau.klimacamp.eu/

KONTAKT

Kim Schulz: +4915256140116; falls Kim nicht erreichbar -> Ingo Blechschmidt: +49 176 95110311