Pressemitteilung des Klimacamps Passau vom 3.10.2021
Beschwerde des Klimacamps hatte Erfolg
Verfahren gegen die Kriminalpolizei Passau läuft wieder
Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen die Kriminalpolizeiinspektion Passau, das von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden war, ist nun auf Beschwerde der Betroffenen hin wieder aufgenommen worden.
Nachdem im Mai aus unbekannten Gründen Beamte der Kripo Passau ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss auf das Grundstück von Aktivist:innen des Klimacamps eingedrungen und Fotos gemacht hatten, hatten die Aktivist:innen Anzeige erstattet und einen Strafantrag gestellt. “Das geht gar nicht! Wie würden sich die Beamten fühlen, wenn wir in Zukunft Fotos von ihnen im eigenen Garten beim Sonnenbaden machen würden? Es gibt in Deutschland ein Recht auf Privatsphäre und auch die Polizei muss sich an Gesetze halten! Ich meine: Wozu gibt es denn Durchsuchungsbeschlüsse?”, empört sich betroffener Aktivist Kim Schulz (24).
Das Verfahren war zunächst von der Staatsanwaltschaft Passau eingestellt worden. Die Argumentation: Es wäre doch nicht davon auszugehen, man könnte Polizist:innen nicht auf dem eigenen Grundstück haben wollen. Dagegen legten die Aktivist:innen des Klimacamps Beschwerde ein. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft sei “völlig realitätsfremd” – man wolle sicher keine Polizist:innen auf dem Grundstück herumschleichen haben. “Und ganz ehrlich: Das dürfte eine generelle Einstellung in der Bevölkerung sein, die nicht das Mindeste mit einer generellen Ablehnung der Polizei zu tun hat”, heißt es in der Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft. “Ein Polizeibeamter im Garten bringt einen in Verruf.”
Per staatsanwaltlichem Beschluss wurde das Verfahren nun wieder aufgenommen. “Alles andere wäre auch nicht zu vertreten gewesen. Hier wurde eine Straftat begangen. Gegen uns wurde wegen einer Aktion am Staatlichen Bauamt ja schon monatelang ermittelt, obwohl die Aktivist:innen noch außerhalb des Grundstücks waren“, kritisiert Klimaaktivistin Juliane Diehl (20), „und das nicht, um Eingriff in die Privatsphäre von Einzelnen einzugreifen, sondern mit dem berechtigten Anliegen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen!“